Die Therapiekosten richten sich nach den Tarifempfehlungen des österreichischen Berufsverbandes für Logopädinnen und Logopäden und werden im Erstgespräch genau besprochen. Sie sind abhängig von der Dauer der Therapie und der vom Arzt/Ärztin verordneten Therapieeinheiten. Die Dauer der Therapie kann je nach Störungsbild und Mitarbeit der Patienten/Patientinnen variieren.
Da ich als Wahllogopädin (freiberufliche Therapeutin ohne Kassenvertrag) tätig bin, sind die Kosten nach den verordneten Therapieeinheiten zur Gänze bei mir zu begleichen. Nach Begleichen der Honorarnote können Sie diese bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenrückerstattung einreichen. Dafür benötigen Sie
- die ärztliche Originalüberweisung,
- die Originalrechnung sowie
- die Zahlungsbestätigung.
Die verschiedenen Krankenkassen haben unterschiedliche Krankenkassentarife für die logopädische Therapie und erstatten deshalb auch unterschiedliche Teile – daher varriert Ihr Selbstbehalt. Die Therapiekosten werden oftmals auch von Zusatzversicherungen rückerstattet. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse und Ihrer optionalen Zusatzversicherung.
Bitte beachten Sie, dass eine Kostenrückerstattung von den Krankenkassen nur für chefärztlich bewilligte Therapieeinheiten gewährleistet wird, dies gilt auch für Gruppentherapien. Gerne übernehme ich die Einholung der Bewilligung für Sie. Dazu müssen Sie einfach die vom Arzt/Ärztin ausgestellte Verordnung zum Erstgespräch mitbringen. Aus aktuellem Anlass verlangen manche Krankenkassen (zB ÖGK und BVAEB) zur Abrechnung keine chefärztliche Bewilligung. Workshops gelten als präventive Arbeit und erfordern keinen Verordnungsschein. Sie können daher auch nicht bei der Krankenkasse eingereicht und rückerstattet werden.